Meisterabschluss in Rheinland-Pfalz ermöglicht Universitätsstudium
Die zuständige Landwirtschaftskammer in Bad Kreuznach teilte vergangene Woche mit, dass ein Meisterabschluss jetzt die Möglichkeit bietet, an sämtlichen Universitäten fachlich unbeschränkt zu studieren. Ermöglicht hat das die Novelle des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes, das eine Öffnung der Hochschulen für Menschen ohne Abitur beziehungsweise Fachhochschulreife vorsieht.
Außerdem wird nun generell auf Zugangsprüfungen und ein Probestudium verzichtet. Es gilt auch, dass jeder, der in den grünen Berufen eine Ausbildung mit einer bestandenen Abschlussprüfung absolviert hat (aber noch nicht Meister oder Techniker ist) und zwei Jahre Berufserfahrung nachweisen kann, ein beliebiges Studium an den Fachhochschulen und eine fachgebundenes Studium an Universitäten aufnehmen kann.
Zusammenfassend kann man sagen, dass die Meisterqualifikation in Rheinland-Pfalz einer allgemeine Hochschulreife gleichgestellt ist und auch ein nichtfachgebundenes Studium ermöglicht.
Der BDM Young begrüßt diese Aufwertung der Schulabschlüsse, insbesondere des Meisterabschlussen bei den grünen Berufen, durch die rheinland-pfälzische Hochschulnovelle sehr.