Position des BDM Young zur Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2013

Juni 6, 2010

Die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist eine auf europäischer Ebene entstandene Zusammenarbeit der EU Mitgliedsstaaten, mit dem Ziel einer Absicherung des landwirtschaftlichen Einkommens zu erreichen, die ausreichende Nahrungsmittelversorgung mit qualitativ hochwertigen und gesunden Nahrungsmitteln gewährleisten sowie die nachhaltige Bewirtschaftung der ländlichen Räume sicherzustellen.

Die GAP besteht aus 2-Säulen, wobei die Erste Säule durch den EU-Haushalt finanziert und die Zweite Säule durch nationale Mittel kofinanziert wird.
Die erste Säule beinhaltet die gemeinsamen Marktordnungen (Direktzahlungen, Exporterstattungen, Interventionen, Produktionsquoten, Zölle auf Agrarimporte), welche der Stabilisation der Märkte und der Sicherung eines verlässlichen landwirtschaftlichen Einkommens dienen sollen. Im Jahr 2000 wurde die zweite Säule zur fördernden Entwicklung des ländlichen Raumes (Anbau nachwachsender Rohstoffe, Diversifizierungsprogramme wie z.B. Landtourismus) ins Leben gerufen. Allerdings beziehen sich diese Fördermaßnahmen der zweiten Säule nicht nur auf die direkte Landwirtschaft, sondern jeder Akteur im ländlichen Raum hat Anspruch auf diese Mittel.
Nach Auffassung des BDM Young sollte die Ausgestaltung der GAP grundsätzlich überdacht werden. Die Zukunft der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft kann nicht  effizient und dauerhaft durch das System der flächendeckenden Direktzahlungen fortgesetzt werden. Wir vertreten die Auffassung, dass es nicht zielführend sein kann das Haupteinkommen der Landwirte über die Direktzahlungen zu finanzieren.
Gerechte Erzeugerpreise, die landwirtschaftliche Einkommen sichern sind essentiell nötig und in Zukunft anzustreben. Eine Fortführung des eingeschlagenen Liberalisierungskurses ist in unseren Augen nicht effizient, wie am Beispiel des Schweinezyklus oder der aktuellen Entwicklung des Milchmarktes (siehe auch Schweiz) ersichtlich ist.
Wir wollen eine Marktregulierung in der auf Erzeugerseite ein Gleichgewicht gegenüber den anderen Partnern in der Wertschöpfungskette ermöglicht wird.

Im Falle der Milchwirtschaft wäre dies möglich durch eine Anpassung der Milchmenge an den tatsächlichen Verbrauch. Wir kritisieren das Hauptargument, die Förderung des Absatzes von landwirtschaftlichen Produkten auf dem Weltmarkt, für den bereits eingeschlagenen Liberalisierungskurs, denn in der EU gelten höhere Produktionsstandards, Umweltauflagen und schlechtere natürliche Gegebenheiten als in anderen Teilen der Welt und aufgrund dessen ist es nicht möglich mit vielen Produkten auf dem Weltmarkt gewinnbringend zu konkurrieren. Solange die Landwirte nicht von ihren eigenen Erzeugnissen leben können, fordern wir eine starke erste Säule die den Erhalt des bestehenden ländlichen Raumes mit den vorhandenen Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft garantiert.

Wir stellen aber klar dass das keine dauerhafte Lösung sein kann, die im Übrigen auch nicht von uns jungen Landwirten gewünscht ist. Auch herrschen innerhalb der verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten immer noch starke wettbewerbsverzerrende Unterschiede wie z.B die Agrardieselbesteuerung oder die teilweise immer noch vorhandene an die Produktion gekoppelten Zahlungen. Auch das sind Hemmnisse die in der Zukunft der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik behoben werden müssen, um eine gemeinsame Ausgangsbasis zu schaffen.
Wie bereits erwähnt sehen wir die Zukunft in einer stark ausgestatteten ersten Säule und einer optimierten zweiten Säule mit einer direkten Ausrichtung auf die Landwirtschaft.

Die Rechtfertigung der ersten Säule gegenüber den Verbrauchern soll so gerechtfertigt werden, dass dem Verbraucher bewusst wird dass die Zahlungen nur als Übergangsphase dienen bis der Markt wieder im Gleichgewicht ist und die Erzeuger von ihren Produkten leben können.
Wir stehen für eine gemeinsame EU- Agrarpolitik in der gleiche Standards für alle EU- Mitgliedstaaten gesetzlich geregelt werden.

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